Jeder Mensch hat das Risiko zu stürzen, z. B. durch Unachtsamkeit oder beim Sport. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Sturzrisiko, da sie oftmals nicht mehr die Fähigkeit zur Vermeidung eines Sturzes besitzen. Ursache hierfür ist eine Verkettung und Häufung von Risikofaktoren, wie z.B. die fehlende Fähigkeit, den Körper in Balance zu halten oder ihn bei Verlust des Gleichgewichtes wieder in Balance zu bringen. Die Folgen reichen von Prellungen über Wunden und Frakturen bis hin zum Tod. Aber auch psychische Folgen, wie der Verlust des Selbstvertrauens mit einer einhergehenden freiwilligen Einschränkung der Mobilität, sind nicht zu unterschätzen. (DNQP 2013: 20)
Die Implementierung des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege, welcher die Vermeidung von Stürzen und deren Folgen zum Ziel hat, ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Pflegeeinrichtungen. Zudem macht die Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes (MD) den Expertenstandard zum festen Bestandteil von Qualitätsprüfungen und wissenschaftlich basierte Empfehlungen für ein professionelles Handeln in der Pflege. Dies bedeutet, dass bei gerichtlichen Prozessen, in denen über eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Sturz eines pflegebedürftigen Menschen entschieden werden soll, vermehrt der Expertenstandard als Maßstab zur Beurteilung eines Verschuldens herangezogen wird. (DNQP 2013: 21)
Der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards liegt eine ausführliche Recherche der nationalen und internationalen Literatur bis 2021 zugrunde. Bevorzugt wurden Studien analysiert, die sich mit Prävention von Stürzen und sturzbedingten Verletzungen beschäftigt haben. Ähnlich wie bei der ersten Aktualisierung des Standards hat die Untersuchung ergeben, dass Stürze immer multifaktoriell begutachtet werden müssen. Es bedarf komplexer Interventionen. Demzufolge haben die Ergebnisse der Literaturanalyse die Kriterien des vorangegangenen Expertenstandards weitgehend bestätigt und für die vorliegende Fassung zu einer Präzisierung der Empfehlungen durch die Expert:innengruppe beitragen können. Weiterhin gilt, dass mit Interventionen zur Sturzprophylaxe maßgeblich Einfluss auf die Lebensführung von pflegebedürftigen Menschen haben können. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Information, Schulung und Beratung der betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, die mit dem Einverständnis des Betroffenen grundsätzlich mit einbezogen werden sollten. (DNQP 2022: 11-12)
Der Expertenstandard richtet sich ausdrücklich auch an Pflegefachkräfte der ambulanten Pflege, wohlwissend, dass dort nicht alle Interventionen vergleichbar mit einer stationären Einrichtung erbracht werden können. (DNQP 2022: 2021)
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„Aufgrund der Lichtverhältnisse bei der Produktfotografie und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen
kann es dazu kommen, dass die Farbe des Produktes nicht authentisch wiedergegeben wird“