Heil- und Hilfsmittel sind ein sehr großes Thema in der ambulanten Versorgung. Die Betroffenen sind in ihrer Häuslichkeit auf Hilfsmittel, die ihnen ihren Alltag erleichtern angewiesen und genauso müssen sie Therapien absolvieren, die ihnen ihre Beschwerden lindern bzw. ihre Krankheit heilen sollen. Das betrifft auch die Wundversorgung oder anders gesagt die Wundprophylaxe, wenn es um die Vorbeugung von Verletzungen im Fußbereich geht. Denn die podologische Komplexbehandlung beugt diabetische Ulzera vor und gilt als verordnungs- und erstattungsfähig bei einem diagnostiziertem Diabetes mellitus. Ebenfalls sind druckentlastende Schuhe oder Positionierungshilfen zur Dekubitusprophylaxe Hilfsmittel und können von der/vom Ärztin/Arzt budgetfrei verordnet werden.
Da kommen wir auch schon zum auschlaggebenden Punkt. Denn wie so oft in der Gesundheitsversorgung sind die Wege der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln nicht ganz so einfach. Wer entscheidet was, wann und wie erstattungsfähig sind gewünschte Therapien bzw. Hilfsmittel? Wer kommt für die Kosten auf? Welche Therapie sind zu bestimmten Indikationen verordnungsfähig oder welche Hilfsmittel stehen den Betroffenen zu?
Es ist nicht einfach in diesem Dschungel durchzusehen, denn hier entscheiden viele Institutionen mit. Der Gemeinsame Bundesausschuss, die gesetzlichen kassenärztlichen Vereinigungen, der Gesetzgeber auf Grundlage des SGB V und XI und Kranken- bzw. Pflegekassen.
Doch was hat das alles mit der Wundversorgung zu tun? Warum müssen Sie sich mit diesen Themen auseinandersetzten?
Der Trend in der Wundversorgung tendiert immer mehr dahin, dass Pflegekräften und spezialisierten Wundversorger:innen mehr Verantwortung und Entscheidungskraft zugesprochen wird. Die Hausärzt:innen sollen entlastet werden und die Erfahrungen der Wundversorger:innen mehr genutzt werden. Zudem sind Sie Schnittstelle zwischen den Ärzt:innen und den Betroffenen und müssen Grundsätze zu verordnungsfähigen Heil- und Hilfsmitteln verstehen sowie fehlerhaft ausgefüllte Verordnungen erkennen.
(Seitenanzahl 40)
Zum Lernheft erhalten Sie ein Testat mit jeweils 10 Multiple-Choice-Fragen. Nach dem erfolgreichen Bestehen des Testats, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit vier Weiterbildungspunkten / 4 Unterrichtseinheiten. Sollte es nicht beim ersten Mal klappen, können Sie das Testat wiederholen.
Wir wünschen viel Erfolg!
zzgl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,90 € zzgl. 19 % MwSt. für die Prüfung des Testats und Ausstellung
der Teilnahmebescheinigung durch die murimed akademie. (4 UE / 4 Fortbildungspunkte)
„Aufgrund der Lichtverhältnisse bei der Produktfotografie und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen
kann es dazu kommen, dass die Farbe des Produktes nicht authentisch wiedergegeben wird“